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Förderung von Balkonkraftwerken

Mittel sind erschöpft. Anträge werden dennoch angenommen.

Die für das Jahr 2024 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel i. H. v. 25.000 € zur Förderung von Balkonkraftwerken sind erschöpft. Anträge zur Förderung von Balkonkraftwerken werden allerdings weiterhin angenommen. Es können jedoch für das Jahr 2024 keine Fördermittelzusagen mehr erteilt werden.

Es wird in Aussicht gestellt, dass im Haushaltsplan 2025 weitere Mittel bereitgestellt werden, ohne dass dies aktuell rechtlich sichergestellt ist. Daher werden die Anträge in eine „Warteliste“ aufgenommen, quasi als „Vormerkung“. Anfang 2025 kommt die Gemeinde unaufgefordert auf die Antragsteller zu. Darüber hinaus wird der „vorzeitige Maßnahmenbeginn“ bewilligt, d. h. das Balkonkraftwerk kann – wenn ausdrücklich gewünscht – beschafft und installiert werden, ohne dass dies förderschädlich wäre. Allerdings wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht, d. h. es ist nicht ausgeschlossen, dass auch in 2025 keine Förderung ausgezahlt wird.

 

 

Antragsformular

Richtlinien